Die Rechte von Domaininhabern sind weltweit auf dem R�ckzug.
Dazu pa�t auch eine j�ngste Gerichtsentscheidung.
Das Landgericht Frankfurt am Main vertritt die Rechtsauffassung, dass DENIC Drittschuldnerin im Sinne von � 840 ZPO ist (Urteil vom 9. Mai 2011, Az.: 2-01 S 309/10.
Damit erfahren Anw�lte, die Domains auch bei DENIC pf�nden lassen wollen, einen kr�ftigen R�ckenwind.
Hans-Peter Oswald
Gek�rzt. Bitte verzichten Sie auf Werbung. Danke. Die Redaktion/vn
Source: http://www.zeit.de/digital/internet/2011-06/domain-beschlagnahme?commentstart=17#cid-1393437
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